Zuletzt aktualisiert: 3. Juni 2021

Spricht jemand von Eternitplatten sind damit eigentlich Faserzementplatten gemeint. Eternit ist nur der Name einer Firma, die Faserzementplatten herstellt. Man verwendet sie vielseitig als Baustoff für Bau- und Konstruktionsprodukte. Bekannt wurden Eternitplatten allerdings durch ihren krebserregenden Stoff Asbest, welcher ab den 90ern verboten wurde.

Mittlerweile werden sie hergestellt, indem man Zement mit unbedenklichen Faserstoffen vermengt. Zu diesen gehören beispielsweise Kunststofffasern. Für Eternitplatten gelten seither spezielle Entsorgungsregeln, doch was Eternit eigentlich ist und wie man es korrekt entsorgt, erwartet Dich im Folgenden.




Das Wichtigste in Kürze

  • Eternit ist prinzipiell nur eine Markenbezeichnung einer Firma für Zement, der mit haltbaren Fasern gemischt wird, um an Festigkeit zu gewinnen. Die Eternitplatten werden hauptsächlich als Baustoffe für Konstruktionsprodukte benutzt.
  • Der ursprünglich genutzte Faserstoff Asbest gilt als krebserregend (1), weshalb die Verwendung und Herstellung in den 90er Jahren in Deutschland verboten wurde. Auf europäischer Ebene kam dieses Verbot erst 2005. Seitdem werden Eternitplatten stattdessen mit Kunststoff- oder Glasfasern vermengt.
  • Dadurch, dass sich das feine Asbest schon bei geringen Brüchen der Platten freisetzt, wodurch gesundheitliche Schäden entstehen, gilt die Entsorgung als besonders schwierig und muss ab einer gewissen Menge von Fachunternehmen durchgeführt werden.

Definition: Was sind Eternitplatten?

Eternitplatten, oder auch Zementplatten, sind ein Begriff für Verbundwerkstoffe aus Zement und faserigen Stoffen. Durch diese Vermischung wird die Biege-, Zug- und Bruchfestigkeit des harten Zements optimiert. Diese Eigenschaften sorgen dafür, dass man Eternitplatten häufig für Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Garagen sowie weitere Bauprodukte verwendet.

Das Problem der Eternite, die vor 1990 hergestellt wurden, ist, dass sie häufig asbesthaltig sind, was nachweislich krebserregend ist. Aus diesem Grund wurde die Herstellung und Verwendung von Asbest nach 1990 verboten, sodass die heutigen Zementplatten nicht mit Asbest, sondern Glas- oder Kunststofffasern vermengt werden.

Obwohl asbesthaltige Eternitplatten mittlerweile verboten sind, lassen sie sich auf vielen Dächern finden. (Bildquelle: Henryk Niestrój / Pixabay)

Dennoch lassen sich auf vielen älteren Immobilien asbesthaltige Eternitplatten finden, weshalb man sie unter anderem aus gesundheitlichen Gründen entfernen sollte. Problematisch hierbei ist, dass durch das Gesundheitsrisiko diese Eternitplatten als Sonderabfall gelten, wodurch deren Entsorgung komplex und kostspielig ist.

Hintergründe: Was du über Eternit und seine Zusammensetzung wissen solltest

Viele Menschen, die in älteren Häusern leben, sind sich der gesundheitlichen Gefahr ihres möglicherweise asbesthaltigen Dachs nicht bewusst. Bei der Sanierung kann es dann dazu kommen, dass die Eternitplatten gebrochen und anschließend regulär weggeworfen werden. Warum dies nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich ist, erklären wir im Folgenden.

Wieso muss man Eternitplatten gesondert entsorgen?

Vor ab sollte man erwähnen, dass Eternit nicht gleich Eternit ist. Die gesonderte Entsorgung gilt nur für asbesthaltige Eternitplatten, denn nur diese sind mit bedenklichen Zuschlagstoffen versehen. Doch wieso muss man jene so teuer und aufwendig entsorgen?

Das große Problem ist hierbei das Asbest, welches in Faserform dem Zement beigemischt wird, um die feste Zementplatte zu erhalten.

Es ist nachweislich krebserregend, sodass in der Theorie schon eine Faser ausreicht, um Lungenkrebs zu verursachen.

Ein weiteres Problem ist, dass sich der gesundheitsschädliche Asbeststaub in den Eternitplatten bereits bei kleinstem Bruch der Oberfläche freisetzt und in unsere Lungen gerät, wo er dann Krebs oder Asbestose auslösen kann. Selbst mit Luftreinigern ist es nicht möglich, die Fasern aus der Umluft zu holen. Aus diesem Grund ist es seit spätestens 2005 auf europäischer Ebene verboten, Asbest in Faserform zu verwenden oder herzustellen.

Seit dem werden die Zementplatten mit unbedenklichen Zuschlagstoffen versehen. Doch die Häuser mit jenen Eternitplatten bleiben bestehen, weshalb man sie spätestens bei der Sanierung demontieren sollte. Wegen der gesundheitlichen Aspekte bedarf dies einer fachlichen und gesonderten Entsorgung, um Schäden der eigenen und fremden Gesundheit zu verhindern.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten bei der Entsorgung?

Zuerst offiziell verboten wurde der asbesthaltige Baustoff 1990 in Deutschland. Das Verbot auf europäischer Ebene gelang erst 2005, doch spätestens seitdem werden die Eternitplatten mit Glas- oder Kunststofffasern vermengt, statt mit Asbest. Mit dem Verbot einhergingen auch weitere Rechtsvorschriften.

Die Chemikalien-Verbotsverordnung

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei dieser Verordnung um den Verbot und Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien. Sie besagt, dass es verboten ist, Asbest sowie Produktionen und Erzeugnisse mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 % in Umlauf zu bringen.

Außerdem werden in der Chemikalien-Verbotsverordnung (4) Schutzmaßnahmen, Gefährlichkeitsmerkmale sowie spezifische Vorschriften für Asbest vorgeschrieben.

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahstoffverordnung (GefStoffV) (5) dient vor allem dem Arbeiterschutz. In ihr ist das offizielle Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest notiert.

Außerdem verpflichtet sie Arbeitgeber dazu, durch ausreichend Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und angemessene Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer, seine eigenen Arbeiter vor gesundheitsschädlichen Gefahren zu schützen.

Für private Haushalte ist diese Verordnung insofern relevant, dass sie besagt, dass Überdeckungs- und Überbauungsarbeiten an Asbestzementdächern für Privatpersonen verboten sind.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 für den Umgang mit Asbest

Im Kontext der Asbestsanierungen schreibt diese technische Regel den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Pflegearbeiten vor, was besonders im Entsorgungsaspekt relevant ist. Die wichtigsten Punkte der TRSG 519 (6) sind:

  • Spezielle Zulassung oder Qualifikation der Fachfirma für die Asbestentsorgung
  • Verwendungsverbote für Asbest sowie asbesthaltige Stoffe
  • Ausreichende Schulung und Schutzmaßnahmen der Arbeitnehmer
  • Notwendige Vorsorge beim Umgang mit dem Asbestabfall, bspw. durch Befeuchtung und Verpackung

In der TRSG 519 sind noch weitere Regelungen in diesem Kontext enthalten, für die Asbestsanierungen sind dies allerdings die relevantesten.

Wann muss ich die Eternitplatten durch eine Fachfirma entsorgen lassen?

Zu einer privaten Entsorgung der asbesthaltigen Eternitplatten ist nicht zu raten, aufgrund der gesundheitsgefährdenden Aspekte des Asbests. Es ist allerdings erlaubt, kleine Mengen privat zu entsorgen(2). Bei größeren Mengen an Eternitplatten ist man dazu verpflichtet, die Entsorgung einer qualifizierten Fachfirma zu überlassen.

Wie viel so eine fachliche Entsorgung kostet, hängt von Fläche und Gewicht der Asbestplatten ab. Bei 125qm und 10 Tonnen Asbest können es durchaus Kosten in Höhe von 7.000€ werden (3). Generell ist es nicht ratsam, den krebserregenden Stoff privat zu entsorgen, da viele weder über ausreichend Schulung noch Schutznaßnahmen verfügen.

Dadurch gefährden sie ihre eigene Gesundheit, die von Dritten sowie die Umwelt. Lieber mit etwas mehr Geld als mit der eigenen Gesundheit zahlen.

Eternitplatten entsorgen: Step-by-Step

Bei Verstoß der Asbestentsorgungsvorschriften drohen Geldstrafen in horrenden Summen. Um diesen zu entgehen und deine Gesundheit zu schützen, solltest du dich an folgende Schritte halten.

Geeignete Fachfirma für die asbesthaltige Eternitplatten-Entsorgung aufsuchen

Zwar ist es bei geringen erlaubt, den Asbestabfall privat zu entsorgen, doch das ist wie gesagt nicht ratsam. Zunächst muss man also eine Fachfirma mit der Entsorgung beauftragen. Leider gibt es einige Fachunternehmen, die eine Asbestentsorgung anbieten, ohne über die entsprechenden Fachkenntnisse zu verfügen.

Dies ist meistens rechtswidrig und gefährlich. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich einen entsprechenden Qualifikationsnachweis vorlegen zu lassen, bevor man sich auf eine Firma festlegt.

Bereitstellen von Schutzkleidung

Hierbei ist es irrelevant, ob die Entsorgung durch Privatpersonen oder Fachkräfte geschieht. Das Tragen einer Schutzkleidung (7) ist in beiden Fällen verpflichtend. Diese Schutzkleidung besteht aus mehreren Komponenten, zuerst angemessene Handschuhe. Diese sollten isolierend wirken, damit die krebserregenden Stoffe nicht auf die Haut gelangen.

Um die Gesundheit der Fachkräfte zu schützen, ist das Tragen von Schutzanzügen Pflicht. (Bildquelle: Helena Jankovičová Kováčová / Pixabay)

Aus demselben Grund muss auch ein Schutzanzug getragen werden, der idealerweise den Körper abschirmt. Am wichtigsten ist allerdings die Atemmaske, denn besonders das Einatmen der Asbestfasern ist gesundheitsschädlich und sollte aus diesem Grund unbedingt vermieden werden.

Die Eternitplatten befeuchten und verpacken

Wie bereits erwähnt, ist es besonders gefährlich, wenn Asbestfastern sich aus den Eternitplatten freisetzen. Aus diesem Grund gilt die Vorschrift, dass man die Zementplatten vor dem Verpacken und Abtransportieren befeuchten muss.

Dies erfolgt in der Regel durch staub- und faserbindende Produkte, wie z.B Stein- und Putzfestiger. Die Befeuchtung soll verhindern, dass sich Asbestfasern aus den Platten freisetzen und in die Umluft geraten.

Um das Austreten von Asbestfasern zu vermeiden, muss man die Eternitplatten beim Transport in speziellen Säcken verpacken. (Bildquelle: Chowbins / Pixabay)

Außerdem müssen die Eternitplatten im Ganzen entsorgt werden, da bei Brüchen Fasern herauskommen, weswegen man sie in speziellen Verpackungen transportieren muss. Diese Verpackung besteht aus speziellen Säcken, auch „Big Bags“ genannt. Durch ihre sichere Verschließung verhindern sie ebenfalls das Fasern austreten.

Entsorgung von Eternitplatten

Asbesthaltige Eternitplatten gelten als Sondermüll, denn sie gefährden die Gesundheit der Menschen und Umwelt, deswegen kann man sie nicht in regulären Mülldeponien entsorgen. Stattdessen gibt es spezielle Einrichtungen, die für diesen Sondermüll ausgerichtet sind.

Dazu gehören beispielsweise spezielle Deponien, Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Werkstoffhöfe sowie Lager eines Asbestentsorgungsunternehmens. Diese Einrichtungen müssen allerdings nicht immer deinen Asbestabfall annehmen, weshalb man sich vorher unbedingt mit ihnen in Verbindung setzen und die Entsorgung abklären sollte.

Transport und Nachweis der Entsorgung

Zunächst müssen alle Säcke, die asbesthaltige Eternitplatten enthalten, speziell gekennzeichnet werden mit dafür vorgesehenen Aufklebern. Bevor man diese Platten dann abtransportieren darf, ist eine Transportgenehmigung vonnöten. Die kann man sich meistens bei lokalen Behörden beschaffen.

Wenn allerdings Privatpersonen sehr geringe Mengen von asbesthaltigen Zementplatten transportieren, ist eine Transportgenehmigung nicht zwingend nötig.

Um während und nach der erfolgreichen Entsorgung keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen, ist es ratsam, sich alle Entsorgungsbescheinigungen schriftlich bestätigen zu lassen. Zu diesen Bescheinigungen gehören eine Transportgenehmigung, ein Begleitschein sowie der Entsorgungsnachweis (8).

Fazit

Wer gerade dabei ist, sein etwas älteres Haus zu renovieren, sollte sein Dach dringend auf asbesthaltige Eternitplatten überprüfen. Wobei Eternit nur der Name einer Firma ist, im Grunde sind es Zementplatten. Diese können bei kleinsten Brüchen bereits Asbestfasern freisetzen, welche in unserer Lunge Krebs und weitere Krankheiten auslösen können.

Zwar wurde die Verwendung und Herstellung von Asbest ab den 90er Jahren verboten, dennoch lässt es sich in zahlreichen älteren Immobilien finden. Aus diesem Grund sollte man bei Sanierungsarbeiten die Entsorgung dieser Zementplatten vorsichtig und vor allem durch Fachkräfte durchführen lassen, um weder gesundheitsschädlich noch rechtswidrig zu handeln.

Bildquelle: Kalinovsky / 123rf

Einzelnachweise (8)

1. Bernstein D, Dunnigan J, Hesterberg T, et al. Health risk of chrysotile revisited. Crit Rev Toxicol. 2013;43(2):154-183. doi:10.3109/10408444.2012.756454
Quelle

2. massivhaus.de: Eternitplatten entsorgen-Achtung Falle, Marc Hammermeister
Quelle

3. My-Hammer.de: Was kostet die Entsorgung von Eternitplatten?
Quelle

4. gesetze-im-internet.de: Verordnung über Verbote und Beschränkungen desInverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe,Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
Quelle

5. bgn-branchenwissen.de: Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
Quelle

6. rathscheck.de: Gesetzliche Regelungen bei der Asbestsanierung
Quelle

7. sanier.de: Eternitplatten entsorgen: Wie es geht und was es kostet
Quelle

8. utopia.de: Eternitplatten entsorgen-das solltest du beachten
Quelle

Warum kannst du mir vertrauen?

Wissenschaftliche Studie
Bernstein D, Dunnigan J, Hesterberg T, et al. Health risk of chrysotile revisited. Crit Rev Toxicol. 2013;43(2):154-183. doi:10.3109/10408444.2012.756454
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Eternitplatten entsorgen-Achtung Falle
massivhaus.de: Eternitplatten entsorgen-Achtung Falle, Marc Hammermeister
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Was kostet die Entsorgung von Eternitplatten?
My-Hammer.de: Was kostet die Entsorgung von Eternitplatten?
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Verordnung über Verbote und Beschränkungen desInverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe,Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
gesetze-im-internet.de: Verordnung über Verbote und Beschränkungen desInverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe,Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
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Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
bgn-branchenwissen.de: Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
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Gesetzliche Regelungen bei der Asbestsanierung
rathscheck.de: Gesetzliche Regelungen bei der Asbestsanierung
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Eternitplatten entsorgen: Wie es geht und was es kostet
sanier.de: Eternitplatten entsorgen: Wie es geht und was es kostet
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Eternitplatten entsorgen: Das solltest du beachten
utopia.de: Eternitplatten entsorgen-das solltest du beachten
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